06.11.2024
Die Wasserzähler der Gemeinde Oberbipp sind mit Funkmodulen ausgerüstet. Die Ablesung über das Funkmodul erfolgt jährlich in der Woche 47. Die Liegenschaftsbesitzer haben somit keine Aufwendungen.
Falls kein Funkmodul eingebaut ist, erfolgt die Ermittlung des Zählerstands mit der Selbstdeklaration. Die betroffenen Liegenschaftsbesitzer werden parallel zur Funkablesung angeschrieben und gebeten, den Wasserstand mittels der zugestellten Selbstdeklaration anzugeben, sowie ein Foto des Wasserzählers einzureichen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.