Wochenaufenthalt

Wer sich in Oberbipp aufhält, ohne den bisherigen Wohnsitz aufzugeben, muss sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter persönlich anmelden.

Typische Gründe für einen Wochenaufenthalt sind:

  • Studium
  • Befristeter Arbeitsaufenthalt, Berufsausbildung oder Lehre
  • Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt

Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält (Art. 4 und Art. 165 des Steuergesetzes). Das Steuerbüro prüft aufgrund gesetzlicher Grundlagen und diversen Bundesgerichtsentscheiden in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt in Oberbipp erfüllt sind.

/de/verwaltung/formulare/anmeldung.php
Gemeindeschreiberei

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen