Eine Scheidung muss beim zuständigen Gerichtskreis des Wohnorts beantragt werden. Das Gericht leitet das Scheidungsurteil über das Zivilstandsamt an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter.
Verfahren bei Schweizern
Nach der Zivilstandsänderung erhält die Wohnsitzgemeinde Mitteilung über die Scheidung durch das zuständige Zivilstandsamt.
Namensänderung nach Scheidung
Möchten Sie Ihren ledigen Namen wieder annehmen? Eine Namensänderung ist beim Zivilstandsamt des Wohn- oder Heimatorts zu beantragen. Teilen Sie der Einwohnerkontrolle Oberbipp möglichst rasch nach der Ehescheidung mit, ob eine Namensänderung erfolgt.
Verfahren bei ausländischen Staatsangehörigen
Nach der Zivilstandsänderung erhält die Wohnsitzgemeinde Mitteilung über die Scheidung durch das zuständige Zivilstandsamt. Die Wohnsitzgemeinde informiert den Migrationsdienst des Kantons Bern über die Änderung.