Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.
Damit wir Sie aus dem Einwohner- und Steuerregister austragen können, melden Sie sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei uns am Schalter oder per eUmzug ab. Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft, so benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.