Ergänzungsleistungen

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richtet der Kanton Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus.

Merkblätter und Anmeldeformulare sind bei der AHV-Zweigstelle Oberbipp erhältlich. Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte und Informationen.

Weiter Informationen finden Sie auch unter: www.ahv-iv.ch der www.akbern.ch

AHV-Zweigstelle

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