Naturschutzgebiet Erlimoos

In einer Terrainsenke südwestlich von Oberbipp liegt das Erlimoos. Das Erlimoos ist eines der wenigen Feuchtgebiete welche, im 19. / 20. Jahrhundert nicht trockengelegt wurde.

Bereits 1945 wurden erste Bestrebungen zum Schutz des Erlimoos unternommen. Aus Kostengründen kam eine Trockenlegung des Erlimooses zu dieser Zeit nicht in Frage. Dennoch waren Naturschützer in Sorge um den Fortbestand des Erlimooses. Bis zum Bau der Nationalstrasse A1 unterblieben weitere Schritt zur Schaffung eines Naturschutzgebietes im Erlimoos.

Mit Hilfe der kantonalen Naturschutzverwaltung und der Gründung der Erlimoos-Kommission konnte die drohende Auffüllung des Weihers mit Material aus dem Autobahnausbau verhindert werden. Zur Dauerhaften Sicherung des Erlimooses war die Schaffung eines Naturschutzgebietes naheliegend.

Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 4. September 1969 wurde das Erlimoos rechtskräftig zu einem Naturschutzgebiet ernannt.

Somit wurde im ganzen Gebiet das Wegwerfen, Ablagern oder Liegenlassen von Abfällen etc. untersagt. Ausserdem wurde auch das Campieren verboten. Seit dem Jahre 2003 gilt auch ein generelles Jagdverbot auf alle Wildtiere. In der Kernzone ist jegliche Störung oder Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt sowie die Verunreinigung oder Entnahme von Wasser untersagt. Das Naturschutzgebiet befindet sich im Besitz des Staates und der Burgergemeinde Oberbipp.

Heute ist das Erlimoos ein wichtiges Refugium für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig bereichert es als landwirtschaftliches Kleinod den Erholungswert einer ansonsten intensiv genutzten Umgebung massgeblich.

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