Grobsperrgut

 

Erlaubt: Brennbarer, sperriger Hauskehricht, wie Möbel, Teppiche, Matratzen, der wegen seiner Abmessungen nicht in Kehrichtsäcke passt.
Nicht erlaubt: Plastik, Verpackungsmaterial, Metall, Pneus, Styropor, Hausräumungen

Grobsperrgut kann nur während den Öffnungszeiten der Sammelstelle beim Werkhof abgegeben werden.

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